HATEBREED und Frontmann Jamey Jasta sehen sich mit einer Klage des ehemaligen Bassisten/Gründungsmitglieds Chris Beattie konfrontiert.
Wie das "Billboard"-Magazin berichtet, reichte Chris Beattie (Foto rechts) am 30. Juli Klage beim Connecticut Superior Court in New Haven gegen seine ehemalige Band HATEBREED sowie deren Fronter Jamey Jasta ein.
Der Klageschrift zufolge hatte Beattie "einen bedeutenden Anteil an Arbeit, musikalischem Talent, Aufnahme- und Managementaufgaben, Promotion und finanziellen Ressourcen, ohne die HATEBREED ihr derzeitiges Maß an Anerkennung und Rentabilität nicht erreicht hätten und nicht erreichen könnten." Er fügte hinzu, dass "die Band gemäß einer langjährigen stillschweigenden Vereinbarung und Verständigung funktionierte, dass Shanahan und Beattie gleichberechtigte Mitinhaber der Band waren und ihren festgelegten Anteil an Gewinnen, Lizenzgebühren und geistigen Eigentumsrechten erhielten."
Die Trennung im November 2024 sei dem Musiker zufolge aus finanziellem Eigeninteresse von HATEBREED geschehen. Zusätzlich warf Beattie seinem früheren Bandkollegen Jamey Jasta ein "zunehmend unberechenbares Verhalten" in den Monaten vor dem Split vor. Beattie zufolge gipfelte dies "in einer einseitigen Entscheidung, Beattie von seiner Karriere, seinen Fans, seinen Tourneen und erheblichen erwarteten Einnahmen abzuschneiden."
Darüber hinaus soll Jasta dem Bassisten angeblich die Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen der Band verwehrt haben. Beattie äußerte die Vermutung, dass ihm rund 25 Prozent des Gewinns, der ihm zustünde, vorenthalten wurden. Der Musiker fordert eine finanzielle Entschädigung, da nicht nur seine Karriere, sondern auch seine psychische Verfassung und sein Ruf Schaden genommen hätten. Von HATEBREED gibt es bislang noch kein offizielles Statement zu Chris Beattie und seiner Klage.
Über die Trennung der Hardcore-Combo von ihrem Tieftöner berichteten wir hier. Beattie hatte im November 2024 erklärt, dass "die Entscheidung, die Band zu verlassen, nicht von mir ausging. Und dass mein Ausstieg ungewollt war und auf irreführenden und falschen Aussagen beruhte, die Gegenstand zukünftiger Maßnahmen sein werden."