Ticketanbieter Eventim wegen Einbehaltung von VVK-Gebühren verklagt
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Pic: Matteo Vdiva Fabbiani / VDPICTURES
10.06.2021, 9:36

Ticketanbieter Eventim wegen Einbehaltung von VVK-Gebühren verklagt

Der Tickethändler Eventim wurde vom Münchner Landgericht gerügt, da das Unternehmen die Vorverkaufsgebühren für abgesagte Live-Shows einbehalten hatte.
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Das Landgericht München ging damit einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Eventim nach und urteilte, dass Ticketanbieter nicht automatisch die VVK-Gebühren für abgesagte Veranstaltungen auf Kosten der Käufer einbehalten dürfen. Viele Kunden hatten sich im Zuge abgesagter Konzerte aufgrund der Covid-19-Pandemie bei der Verbraucherzentrale NRW über Eventims Einbehaltung der VVK-Gebühren beschwert, wie die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung erläutert, die ihr zusammen mit einem Musterbrief zur Rückerstattung des vollen Ticketpreises an dieser Stelle findet.