Laut einer Beschlussvorlage der Bundesregierung soll das Verbot für Großveranstaltungen "wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf-Schützenfeste" gelten. Dies berichtet unter anderem der Spiegel. Ausnahmen könne es in Regionen mit sehr niedrigen Infektionszahlen geben, allerdings nur, wenn sichergestellt werden kann, dass die Teilnehmer der Veranstaltungen "ausschließlich aus dieser Region oder aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Entwicklungen kommen." Was unter sehr geringen Infektionszahlen zu verstehen ist oder wie die genau umliegende Region definiert wird, ist indes noch unklar.
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