BVMI erreicht einstweilige Verfügung gegen Followerschmiede.de
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Pic: Sven Tillack
03.03.2020, 14:29

BVMI erreicht einstweilige Verfügung gegen Followerschmiede.de

Auf Betreiben des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) hat das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Website-Betreiber von Followerschmiede.de erwirkt.
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Bei der in Deutschland ansässigen Seite handelt es sich um einen Streaming-Manipulations-Anbieter. Er bietet die Erzeugung von Fake-Streams an, die dafür sorgen, dass die Anzahl der wirklichen Audio-Streams eines Songs illegal in die Höhe getrieben werden. Dies muss aufgrund der einstweiligen Verfügung nun unterlassen werden. Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI kommentiert:

"Streaming-Manipulationen oder deren Versuche sind ein Thema, das die gesamte Branche betrifft, weil es um das Vertrauen in die digitalen Angebote geht. Als BVMI setzen wir uns bekanntlich von jeher kompromisslos für den Schutz des legalen Marktes ein und dafür, dass betrügerische Aktivitäten unterbunden werden. So auch in diesem Umfeld. Das aktuelle Verfahren sollte von vergleichbaren Diensten als Signal verstanden werden. Vor allem sollte kein Zweifel daran bestehen, dass die Interessen des gesamten Musik-Ökosystems in diesem Punkt vollständig übereinstimmen!"

IFPI (International Federation Of The Phonographic Industry)-Geschäftsführerin Frances Moore ergänzt: "Diejenigen, die Musik schaffen, müssen für ihre Arbeit und ihre Investitionen fair und korrekt entlohnt werden. Dies wird durch die Manipulation von Streams verhindert – unter anderem, indem die Genauigkeit der Charts beschädigt und Lizenzzahlungen an Musikschaffende verhindert werden; sie kann deshalb nicht toleriert werden. Streaming-Plattformen müssen eine robuste technische Lösung für dieses Problem finden. Wie die Aktion in Deutschland beweist, ist die Musikindustrie bereit, rechtliche Schritte gegen solche Websites einzuleiten. Dies wird auch weiterhin geschehen, wo immer es notwendig ist."